Frauenkomitee
§1 Mitgliedschaft.
Alle Mitglieder des Türkisch-Islamischen Kulturverein Bamberg e.V. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sind Mitglieder der Jugendgruppe
Diese Altersgrenze gilt nicht für gewählte Mitglieder des Jugendvorstandes.
Auch ist es möglich, das ältere Jugendgruppenmitglieder als fördernde Mitglieder in der Jugendgruppe des Türkisch-Islamischen-Kulturverein Bamberg e.V. verbleiben können, diese haben jedoch in der Jugendversammlung kein Stimmrecht.
§2 Organe der Jugendgruppe des Türkisch-Islamischen-Kulturverein Bamberg e.V.
1. Jugendversammlung
2. Jugendvorstand
§3 Jugendvorstand
1. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint – Stimmenthaltung ist zulässig.
Reihenfolge der zu besetzenden Posten:
1. Jugendabteilungssprecher
2. Stellvertreter
3. Generalsekretär
4. Kassierer
Amtsdauer
Der Vorstand wird für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt.
Aufgaben
- Der Jugendvorstand vertritt die Jugendgruppe des Türkisch-Islamischen-Kulturverein Bamberg e.V. nach innen und außen und führt die Beschlüsse der Jugendversammlung aus.
- Der Jugendvorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands.
- Der Jugendvorstand tritt nach Bedarf zusammen.
§4 Ziele und Gemeinnützigkeiten
1. Die Jugend des Türkisch-Islamischen-Kulturverein-Bamberg e.V. gibt den jugendlichen Mitgliedern des Vereins Hilfe bei Ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie fördert die sportliche Betätigung und das soziale Verhalten der Jugendlichen. Sie pflegt den Gemeinschaftssinn und fördert die internationale und nationale Verständigung verschiedener Bevölkerungsgruppen.
2. Die Jugend des Türkisch-Islamischen-Kulturverein-Bamberg e.V. ist gemeinnützig tätig.
§5 Jugendversammlung
1. Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern der Jugendgruppe des Türkisch-Islamischen-Kulturverein Bamberg e.V. zusammen.
2. Die Jugendversammlung tagt mindesten einmal im Jahr.
3. Aufgaben der ordentlichen Jugendversammlung
- Festelegung der Arbeitsplanung und Aktivitäten der Jugendgemeinschaft.
- Entgegennahme des Berichts des Vorstands und Entlastung des Vorstands.
- Wahl des Vorstands
- Beschlussfassung über die Verwendung der finanziellen Mittel der Jugendorganisation.
- Satzungsänderungen
- Ausschluss von Jugendgruppenmitgliedern
§6 Finanzen
1. Die finanziellen Mitteln der Jugendgruppe Türkisch-Islamischen-Kulturverein Bamberg e.V., dürfen nur für die in dieser Jugendordnung festgelegten Aufgaben verwendet werden.
2. Die Kasse wird jährlich durch die gewählten Kassenprüfer kontrolliert. Ihr Bericht ist der Jugendversammlung vorzulegen.
§7 Satzungsänderung
Änderungen der Jugendordnung bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Stimmberichtigten der Jugendversammlung.
§8 Auflösung der Jugendgruppe
Bei Auflösung der Jugendgemeinschaft gehen das vorhandene Inventar und der gesamte Kontobestand in den Besitz Türkisch-Islamischen-Kulturverein Bamberg e.V. über, es ist wiederum für die Jugendarbeit zu verwenden.
Für einen Auflösungsbeschluss ist eine Stimmmehrheit von Dreiviertel der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Diese Satzung wurde in der Jugendversammlung am 09.12.2006 beschlossen.
Bamberg 10.12.2006
Türkisch-Islamischen-Kulturverein Bamberg e.V.
Coburger Str. 27
96052 Bamberg
Tel: 0951-69426
Fax: 0951-96830346